Allgemeine Geschäftsbedingungen der
pflege-leasing.de
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge, die über die Firma pflege-leasing.de abgeschlossen werden und in denen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von beiden Vertragspartnern akzeptiert werden. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste. Auftragnehmer sind freiberuflich tätige Ärzte und dreijährig examinierte Pflegekräfte und Pflegehelfer.
§ 2 Inhalte von Dienstleistungsverträgen nach dem AGB
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen bestehen bei Pflegekräften in der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung von Krankenpflege oder Altenpflege in Kooperation mit den zu pflegenden Patienten/ Heimbewohnern und den angestellten Pflegedienstmitarbeitern und Ärzten des Auftraggebers und niedergelassenen, für die Patienten zuständigen Ärzten. Der Auftragnehmer orientiert sich bei seiner Planung an den Rahmenbedingungen der Einrichtung des Auftraggebers.
§ 3 Hilfsmittel, Werkzeuge, Dienstkleidung
Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Betriebsmittel die zu Erfüllung der Tätigkeit des Auftragnehmers in seinem Umfeld notwendig sind kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen maßgeblich auch Artikel nach Hygienerichtlinien und Arbeitsschutzvorschriften, wie Desinfektionsmittel, Schutzhandschuhe u.a.
Der Auftragnehmer wird seine eigene Dienstkleidung einsetzen. Sollte der Auftraggeber spezielle Kleidung wünschen, so wird er diese dem Auftragnehmer kostenlos zur Verfügung stellen.
§ 4 Honorar/ Vermittlungshonorar
Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer ein Honorar. Die Höhe des Honorars wird im Dienstleistungsvertrag festgelegt. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld oder sonstige Vergütungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber den angestellten Mitarbeiter des Auftraggebers zu absoluten Stillschweigen über sämtliche Konditionen des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags, insbesondere über die Höhe seines Honorars.
Das Vermittlungshonorar richtet sich nach der im Vermittlungsauftrag getroffenen Vereinbarung. Das Vermittlungshonorar wird fällig, wenn zwischen der pflege-leasing.de und dem Auftraggeber ein Vertrag zu Stande kommt, zahlbar jeweils nach Rechnungsstellung binnen einer Woche nach Rechnungseingang beim Auftraggeber.
§ 5 Freiberuflichkeit des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übt seine Tätigkeit freiberuflich aus. Der Auftragnehmer ist und wird nicht Angestellter des Auftraggebers. Der Einsatz des Auftragnehmers ist zeitlich begrenzt. Der Auftraggeber ist nicht der einzige Kunde des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Einkünfte seinem zuständigen Finanzamt zu melden, sich selbst gegen die Folgen von Krankheit und Unfall zu versichern und eine eigenständige Altersversorgung zu betreiben.
§ 6 Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer
Die besondere Fürsorgepflicht des Auftraggebers gegenüber seinen Angestellten findet auf diesen Vertrag keine Anwendung. Der Auftragnehmer kann- als freier Unternehmer- grundsätzlich auch mehr als 8 Stunden am Tag eingesetzt werden.
§ 7 Verhinderung des Auftragnehmers wegen Krankheit
Falls der Auftragnehmer die Dienstleistung wegen Krankheit nicht erbringen kann, wird der Auftragnehmer die Fachpflegevermittlung umgehend informieren. Es besteht kein Anspruch auf Honorarfortzahlung im Krankheitsfall.
§ 8 Kündigung
Beide Vertragspartner können diesen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Kündigt der Auftraggeber vor Ablauf der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Dienstzeit, so endet der Honoraranspruch des Auftragnehmers mit dem der für den Kündigungstag vereinbarten Dienstzeit.
§ 9 Sorgfalt und Haftung von Auftragnehmer und Auftraggeber
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach besten Wissen und Gewissen auszuführen. Er haftet dem Auftraggeber gegenüber für von Ihm verursachte Schäden. Der Auftragnehmer hat zur Deckung derartiger Schäden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist bei der zuständigen Berufsgenossenschaft versichert. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für alle ihm aus seiner Tätigkeit für den Auftraggeber entstandenen Schäden, die diesem durch den Auftraggeber, dessen Mitarbeiter sowie dessen Heimbewohner/ Patienten zugefügt werden, sofern diese Schäden nicht durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich über alle ihm bekannten Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.
§ 10 Allgemeine Grundsätze für die Erstellung eines Angebotes
Ein Angebot besteht jeweils aus einem Zeitraum (Tag des Beginns und Tag der Beendigung und mindestens 6 Stunden pro Dienst) an dem die Dienstleistung vom Auftragnehmer erbracht werden soll und einem Honorar pro Stunde welches der Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlen hat.
Dem Auftraggeber wird der Netto Lohn pro Stunde des Auftragnehmers angezeigt. Die Vermittlungsprovision wird netto pro vermittelte Stunde angezeigt und plus Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Der Freiberufler gibt sein Angebot in netto pro Stunde ab.
Der Auftragnehmer bestimmt seinen Stundenlohn selbst nach Angebot und Nachfrage und berücksichtigt dabei selbst eventuelle Zuschläge (Nacht- Sonntagszuschläge und Bereitschaftsdienste) etc. bei der Abgabe seines Angebots.
Wenn der Auftraggeber ein Angebot von Seiten eines Auftragnehmers bestätigt, dann wird der Auftragnehmer sofort per E-Mail und SMS benachrichtigt und es erfolgt eine Rückmeldung des Auftragnehmers , erst dann ist ein gültiger rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen. Handelt es sich bei dem Angebot des Auftraggebers um einen kurzfristigen Einsatz, muss die Annahme oder Ablehnung innerhalb einer Stunde erfolgen. Um schneller agieren zu können, kann die Dr. Wagner Fachpflegevermittlung sein Angebot gleichzeitig an mehrere Auftragnehmer schicken.
Bestätigte Aufträge können weder vom Auftraggeber noch vom Auftragnehmer storniert werden. Stornoaufträge an den Vermittlungsdienst per Fax oder E-Mail haben keinerlei Rechtsverbindlichkeit. Nicht erfüllte Aufträge werden storniert und dem Auftraggeber nicht in Rechnung gestellt.
Wenn ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Aufraggeber und Auftragnehmer entstanden ist, erhält der Auftragnehmer unverzüglich die Kontaktdaten seines Auftraggebers per E-Mail und SMS.
Ein Freiberufler, der einen geschlossenen Vertrag ohne wichtigen Grund vorzeitig und gegen den Willen des Vertragspartners storniert, kann vom Vermittlungsdienst gesperrt werden und kann durch die Sperrung nicht mehr gebucht werden .
Kontaktdaten, Adressen und E-Mail Adressen dürfen nur für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation genutzt werden. Insbesondere ist es untersagt, mit diesen Daten kommerzielle Werbung für andere Firmen oder Produkte zu betreiben. Einrichtungsträger, die mehrere Einrichtungen verwalten, sind nicht berechtigt, die Kontaktdaten von Freiberuflern innerhalb ihrer Organisation unter den Einrichtungen zu dem Zweck auszutauschen, damit eine Vermittlung des Freiberuflers durch den Vermittlungsdienst umgangen werden kann.
§11 Kündigung
Eine Kündigung ist dann zulässig wenn:
1. der Freiberufler gegen die AGB der pflege-leasing.de verstößt.
2. bei der Anmeldung falsche Angaben macht
3. seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.
4. gegen die Konkurrenzschutzklausel verstößt
5. eine Straftat begangen hat
6. an einer Erkrankung leidet die seinen Beruf beeinträchtigt.
§ 12 Abrechnung Rechnungsstellung und Provision
Der Auftragnehmer wird Wöchentlich seinen Stundennachweis über die erbrachte Dienstleistung jeweils für die zurückliegende Woche, der pflege-leasing.de leiten.
Die pflege-leasing.de wird die Rechnung, die sie im Namen und Auftrag des Auftragnehmers erstellt, zusammen mit seiner eigenen Rechnung (Provision) dem Auftraggeber vorlegen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag des Auftragnehmers direkt auf dessen Konto, und die Provisionszahlung für den Vermittler, auf das Konto der pflege-leasing.de bis spätestens 7 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu überweisen.
Der Vermittlungsdienst übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der durch den Auftragnehmer in seinen Abrechnungen genannten Einsatzzeiten.
§ 13 Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht
Der Gerichtsstand ist für alle Vertragsparteien Potsdam. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
§ 14 Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.